Wasserrechtsverfahren / Umweltverträglichkeitsprüfung

Wasserrechtsverfahren / Umweltverträglichkeitsprüfung

Beispielhaft zum Thema Wasserrechtsverfahren (s. Referenzen):

Ziel der im Rahmen eines Wasserrechtes (ökologischem Fachgutachten) angewandten Landschaftsanalyse ist es, anhand einer flächendeckenden ökologischen Bestandsaufnahme das Vorkommen grundwasserabhängiger Biotope im Untersuchungsgebiet zu ermitteln, naturschutzfachlich zu bewerten und die besonders sensiblen bzw. gefährdeten Bereiche zu identifizieren.

 

Wichtig dabei sind die Analyse des Gesamtzusammenhanges der betroffenen Umweltgüter und ein Handeln an den Ergebnissen und Erfahrungen auszurichten. Denn Grundwasser, Geologie, Boden und Vegetation bilden eine Einheit, die vor allem bei der Nutzung einer dieser Ressourcen auch gemeinsam betrachtet werden müssen. Die Vegetation kann hierbei als ein ideales Instrument zur Analyse von Naturräumen genutzt werden, da sich Vegetationseinheiten in direkter Beziehung zu abiotischen Faktoren wie dem Grundwasserregime befinden. Pflanzengesellschaften können somit auch als Bewertungsinstrumentarium bzw. Indikatoren für sich im Biotopkomplex befindliche Arten und Artengemeinschaften Anwendung finden.


In einigen Gebieten hat sich eine Transekt-Analyse bewährt, wobei zur transektartigen Erfassung der Vegetation zusätzlich ein Höhenprofil (mit Höhenangaben) berechnet und dargestellt wird. Die klein- und großflächigen Reliefunterschiede können so anschaulich verdeutlichen werden.